Ihre Rechte als Konsument beim Schlüsseldienst

KSchG, ABGB, Wucher - worauf Sie sich rechtlich berufen können

Das österreichische Konsumentenschutzgesetz, das ABGB und das Strafgesetzbuch geben Konsumenten gegenüber Schlüsseldiensten umfangreiche Rechte. Viele kennen sie nicht - und zahlen deshalb zu viel. Die wichtigsten Punkte im Klartext.

Kurz gefasst

  • Muss ich dem Monteur unterschreiben, dass ich zufrieden bin? Nein. Sie können ohne Unterschrift zahlen, zur Not unter Vorbehalt. Eine Unterschrift auf einem vorgedruckten Dokument, das Sie nicht gelesen haben, ist für Sie riskant.
  • Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung anzufechten? Grundsätzlich drei Jahre (allgemeine Verjährungsfrist), bei wucherischen Verträgen 30 Jahre. Je früher Sie aber handeln, desto besser die Beweislage und die Chance auf Rückzahlung.
  • Kann ich ohne Anwalt zur Arbeiterkammer gehen? Ja, AK-Beratung ist kostenlos und ohne Anwalt. Für eine Klage vor Gericht ist dann meist rechtliche Vertretung sinnvoll - die Rechtsschutzversicherung deckt das oft.

Der Vertrag - wann er zustande kommt und wie

Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Schlüsseldienst kommt am Telefon zustande, sobald Sie eine Leistung beauftragen und der Anbieter zustimmt. Der am Telefon genannte Preis ist ab diesem Moment verbindlich - vorausgesetzt, er war konkret.

Was zu beachten ist:

Preiserhöhung vor Ort - was gilt?

Der Monteur kommt an und behauptet, der Einsatz sei komplizierter als am Telefon beschrieben. Was nun?

  1. Sachliche Begründung verlangen. Ein seriöser Anbieter erklärt, was genau das Problem ist.
  2. Schriftliche Zustimmung erst nach Begründung. Die Mehrkosten müssen nachvollziehbar sein.
  3. Alternative: Einsatz abbrechen, andere Firma rufen. Die erste Firma darf dann die Anfahrt verrechnen - aber nur zu den telefonisch vereinbarten Konditionen.

Wenn der Monteur ohne Ihre explizite Zustimmung weitermacht und später einen höheren Preis verlangt, ist der Aufpreis rechtlich angreifbar.

Wucher - wann ist die Grenze überschritten?

§ 155 StGB (strafrechtlicher Wucher) und § 879 Abs. 2 Z 4 ABGB (zivilrechtlicher Wucher) greifen, wenn:

  1. eine Zwangslage ausgenutzt wird - wie die des Ausgesperrten nachts
  2. der Preis unverhältnismässig hoch ist
  3. der Anbieter sich dieser beiden Umstände bewusst ist

In der Praxis gilt eine Rechnung, die das Zwei- bis Dreifache des üblichen Marktpreises erreicht, als wucherisch - besonders bei offensichtlicher Notlage (nachts, Wochenende, mit Kind).

Folge: Der Vertrag ist nichtig, Sie können das Gezahlte zurückfordern. Bei Strafrecht zusätzlich Anzeige möglich.

Rücktrittsrecht - gibt es ein 14-Tage-Widerrufsrecht?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen: Das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) sieht bei Geschäften, die ausserhalb der Geschäftsräume oder per Fernabsatz geschlossen werden, ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vor.

Ausnahme bei Notdiensten: Der Konsument hat ausdrücklich verlangt, dass die Leistung sofort erbracht wird. Wird die Leistung vollständig erbracht, verliert das Widerrufsrecht seine Wirkung.

Aber: Wenn die Leistung über das hinaus ging, was ausdrücklich verlangt wurde (Beispiel: Aufbohren, obwohl einfache Öffnung möglich gewesen wäre), gilt das Widerrufsrecht für den überschiessenden Teil.

Mängel an der Leistung - was Sie fordern dürfen

Der Schlüsseldienst hat die Tür aufgebohrt und das neue Schloss klemmt? Die Rechnung ist zu hoch? Das sind unterschiedliche Fälle:

Mangelhafte Leistung

Sie haben Anspruch auf Nachbesserung (Monteur kommt erneut und behebt den Mangel). Erst wenn die Nachbesserung scheitert oder unmöglich ist, kommt Preisminderung oder Rücktritt in Frage.

Schaden an der Tür

Wenn der Monteur über das Notwendige hinaus Schäden verursacht (Kratzer am Beschlag, Lackschaden, verbogener Rahmen), haften Anbieter und Monteur zivilrechtlich für den Schaden. Dokumentieren Sie mit Fotos und holen Sie Kostenvoranschläge für die Reparatur ein.

Zu hohe Rechnung

Zahlen Sie unter Vorbehalt, dokumentieren Sie den Hergang schriftlich, wenden Sie sich an die Arbeiterkammer Wien. Unberechtigte Teile der Rechnung sind einklagbar.

Die Anlaufstellen in Wien

Häufig gestellte Fragen

Muss ich dem Monteur unterschreiben, dass ich zufrieden bin?
Nein. Sie können ohne Unterschrift zahlen, zur Not unter Vorbehalt. Eine Unterschrift auf einem vorgedruckten Dokument, das Sie nicht gelesen haben, ist für Sie riskant.
Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung anzufechten?
Grundsätzlich drei Jahre (allgemeine Verjährungsfrist), bei wucherischen Verträgen 30 Jahre. Je früher Sie aber handeln, desto besser die Beweislage und die Chance auf Rückzahlung.
Kann ich ohne Anwalt zur Arbeiterkammer gehen?
Ja, AK-Beratung ist kostenlos und ohne Anwalt. Für eine Klage vor Gericht ist dann meist rechtliche Vertretung sinnvoll - die Rechtsschutzversicherung deckt das oft.
Ist ein mündliches Telefongespräch rechtsverbindlich?
Ja. Ein Vertrag muss in Österreich nicht schriftlich sein. Aber schriftliche Bestätigung verbessert Ihre Beweislage im Streitfall erheblich.

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